Zum Fall Zogaj: Dem VfGH ist kein Vorwurf zu machen – der Politik allerdings schon

Der Verfassungsgerichtshof hat nunmehr, auf Grund der Gesetzeslage, entschieden, dass der Beschluss des Asylgerichtshofs rechtens war: Die restliche Familie Zogaj darf nunmher abgeschoben werden. Dem VfGH kann kein Vorwurf gemacht werden: Er kann humanitären Aufenthalt nicht gewähren. Der eigentliche Skandal ist die Gesetzeslage. Die Familie Zogaj, insbesondere die junge Arigona Zogaj, sind zum Symbol für den unmenschlichen Umgang mit Migrantinnen und Migranten geworden.

In zahlreichen EU-Ländern hat man – trotz ähnlicher Gesetzeslage wie in Österreich – illegale Migrantinnen und Migranten (Anführungsstriche bewußt nicht gesetzt, weil “illegal” heisst, nicht im Einklang mit der Gesetzeslage) zu “regularisieren”. Man hat sich damit zwar um das Problem herumgeschwindelt, aber dennoch eine humanitäre Lösung gefunden. In Österreich hat man eine solche Lösung gar nicht erst ins Auge gefasst.

Die Grünen haben nunmehr eine Petition online gestellt, die zwar zu wenig auf das generelle Problem eingeht und auf die Familie allein fokusiert. Dennoch – sie muss auf jeden Fall untersützt werden.

Ungeheurlich: Ausgerechnet die ÖVP, die gemeinsam mit der FPÖ nicht müde wird, zu Recht Zwangsverheiratungen in bestimmten Milieus zu kritisieren und vor Scheinehen warnt, schlägt genau diese Lösung vor: Arigona möge doch, natürlich einen Österreicher, heiraten, und schon wäre eine Lösung gefunden. Dieser Zynismus schlägt den “Rehaugen”-Sager von Fekter noch um Längen. Weit haben wir es in dieser Republik gebracht…

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