Subjektive Schuldeinsicht – Bei Politikern fehlend, bei Normaldeliquenten nicht?
von Ronald J. Pohoryles am 13. August 2009 | Kein KommentarAls Laie – trotz meiner eigenen Dissertation zum Thema Strafrecht aus politikwissenschaftlicher Sicht vor rund 30 Jahren – fällt mir an der gegenwärtigen Diskussion um die Geschworenengerichte doch einiges auf,was zum Nachdenken anregen sollte. Die Reform wird von einer professionellen Richterin betrieben, die als Büroleiter einen Staatsanwalt hat; ein quasi professioneller Antagonismus zu Rechtsanwälten und Beschuldigten. Theoretisch müssten zwar auch Staatsanwälte Argumente prüfen, die für die Unschuld – oder die mangelnde Fähigkeit zur Schuldeinsicht – der Angeklagten sprechen. Dies kommt aber in der Praxis nicht besonders häufig vor; bekannt ist etwa der Fall eines früheren Landesrat und heutigen Landeshauptmann dem nicht zugemutet wurde, zu wissen, dass das Verrücken von Ortstafeln strafbar sei. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, wie etwa die Vizepräsidentin der Wiener Anwaltskammer Elisabeth Rech, weisen darauf hin, dass vor Geschworenengerichten die Beweisführung der Anklage deutlich besser recherchiert sein muss als vor Berufsrichtern. Genau dies stört die Jusitzministerin: Die Verfahren würden dann länger dauern.
Sind hier nicht Rechte der Angeklagten verkürzt, wenn Beweisführungen ruhig ein wenig schlampiger sein dürfen? Ohne Zweifel: Eine Reform der Laiensgerichtsbarkeit ist notwendig; aber nur zu Lasten der Angeklagten?
Ein weiterer Aspekt der Diskussion: Die Idee der Laiengerichtsbarkeit ist ja gerade, Recht und Gerechtigkeit einander anzunähern. Dass hier Unterschiede bestehen lernen Studentinnen und Studenten im Studium. Gerade deshalb ist der “Laienblick” zum Schutz der Angeklagten so wichtig. Die Fragen an die Geschworenen sollten vom Gericht deshalb auch so formuliert werden, dass sie das Rechtsbewusstsein des Angeklagten auch wiederspiegeln (subjektive Tatseite!). Wenn Bandion-Ortner nun meint, dass “Wie sollen die Laien das verstehen?”, liegt wohl das Verschulden nicht auf deren Seite…













