Seltsames Rechtsverständnis:
- Österreich entsorgt Geschworenengerichte ‘budgetär’, statt eine breite öffentliche Diskussion darüber abzuführen. Mit diesem ‘cleveren’ Weg erspart sich die Ministerin Bandion-Ortner eine parlamentarische Behandlung eines Umbruchs im Justizsystem. Ohne Begutachtung will sie nun mit einer weiteren Reform den übrig gebliebenen Rest der Geschworenengerichtsbarkeit weiter schwächen.
- Ein couragierter Mensch hat dem FALTER Material zukommen lassen, das Unglaubliches, wenn auch vermutlich Erwartbares ans Tageslicht bringt: Per Weisung stellt das Justizministerium im stillen Kämmerlein Anlageerhebungen in ‘heiklen Fällen’ ein, ohne darüber öffentlich Rechenschaft abzugeben – etwa im Justizausschuss des Parlaments – und sucht jetzt den oder die Verräterin. Das Minsterium will nämlich keinesfalls zur öffentlichen Aufarbeitung der Weisungen schreiten – immerhin liegen hier etwa dem Vernehmen nach der Fall von Amtsmißbrauch durch einen nunmehrigen Landeshauptmann oder der Fall eines mutmaßlich korrupten Richters vor, sondern den Verräter aus den eigenen Reihen fassen. Ob das Verfahren gegen diese(n) eingestellt wird, sofern er bzw. sie entdeckt wird, z.B. per Weisung?
Ach ja, für alle, auch für die Justizminister(innen), gilt die Unschuldsvermutung…


