ZIB2 greift in den Wahlkampf ein – wo bleibt das Objektivitätsgebot

Es ist eine Ungeheuerlichkeit, dass ZiB2 eine Woche nach einem NEWS-Artikel, der ebenfalls ohne Gegenrecherche publiziert wurde, die Behauptung eines früheren LIF-Funktionärs UNKOMMENTIERT berichtet, Heide Schmidt sei 2005 informiert worden. Es wäre für die “Journalisten” ein leichtes gewesen, Frau Schmidt dazu befragen, zumal sie heute in einer öffentlichen Veranstaltung – dem Wahlkampfabschluß des LIF – anwesend war und sich dort im übrigen sehr wohl dazu geäußert hat. Darüber wurde aber nicht berichtet.

Ich halte dies als Gebührenzahler für einen schweren Verstoß gegen den öffentlich-rechtlichen Auftrag des ORF und werde eine Sachverhaltsdarstellung an den Hörer- und Seherbeirat einbringen. Der ORF hat damit unter dem Deckmantel der Objektivität aktiv in den Wahlkampf eingegriffen, entgegen dem Objektivitätsgebot und der simplen journalistischen Grundlehre Recherche – Gegenrecherche. Da die Vorwürfe vor einer Woche geäußert worden waren – im auch ORF-Journalisten zugänglichen NEWS – ist die Vermutung naheliegend, dass hier Absicht dahinter steht; mangelnde Professionalität jedenfalls.

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