LIF zur Studienfinanzierung

  • Sollen günstige Kredite nur für die Studiengebühren gewährt werden, oder auch für den Lebensunterhalt? Und kann vermieden werden, dass Studierende bei Berufsantritt vor einer großen Kreditbelastung stehen?

Das LIF tritt grundsätzlich dafür ein, dass den Studierenden vernünftige Studienbedingungen geboten werden. Am Beispiel der Finanzierung: Günstige Kredite, mit denen nicht nur allfällige Studiengebühren, sondern auch Lebenshaltungskosten gedeckt werden können. Studierende sollen ihrem Studium ohne materielle Nöte und/oder nebenberuflicher Tätigkeit nachgehen können, nicht zuletzt deshalb, weil es sonst zu unnötigen Verzögerungen kommt.
Um die Situation zu verhindern, dass junge Menschen am Beginn ihrer Berufstätigkeit vor einem riesigen Schuldenberg stehen, muss neben dieser günstigen Finanzierung auch die Grundsicherung stehen. Nach den Vorstellungen des LIF wären dies derzeit 750 €.

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